Rhythmuschirurgie
Vorhofflimmern ist eine Herzrhythmusstörung die das Risiko eines Schlaganfalls erhöht und einer speziellen Planung im Rahmen eines herzchirurgschen Eingriffs und dessen Folgetherapie bedarf. Hierbei stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung.
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Rhythmusstörungen – Behandlung im Rahmen herzchirurgischer Eingriffe
Vorhofflimmern ist eine unangenehme Rhythmusstörung, die auch Auswirkungen auf die operative Planung, die Operation selbst und die Therapie nach der Herzoperation hat.
Patienten mit Vorhofflimmern laufen Gefahr, einen Schlaganfall zu erleiden, wenn sich Gerinnsel in der linken Herzvorkammer (linker Vorhof) bilden und über das Herz in den Körperkreislauf und damit möglicherweise auch in das Gehirn ausgeschwemmt werden. Sie benötigen daher eine dauerhafte Hemmung der Gerinnung (Antikoagulation), welche in den allermeisten Fällen mit Falithrom™ oder Marcumar™ vorgenommen wird.
Bei einem Herzklappeneingriff kann auf eine dauerhafte Antikoagulation verzichtet werden, wenn eine biologische Prothese implantiert wird. Dies aber nur bei Sinusrhythmus. Ein Patient mit Vorhofflimmern benötigt also trotz der biologischen Klappe eine dauerhafte Antikoagulation.
Auch unter den heute optimierten Bedingungen der Selbstkontrolle einer Falithrom-Therapie kann es mit fortschreitendem Lebensalter zu Komplikationen bedingt durch Über- oder Unterdosierung oder allein aufgrund der zunehmenden gesundheitlichen Fragilität des älteren Menschen kommen. Als Folge steigt die Wahrscheinlichkeit für einen Schlaganfall oder eine Blutung.
Es ist also wünschenswert, das Vorhofflimmern zu beseitigen und Sinusrhythmus wiederherzustellen, um auf die dauerhafte Antikoagulation verzichten zu können.
Tatsächlich gibt es heute interventionelle und chirurgische Verfahren zur dauerhaften Beseitigung des Vorhofflimmerns. Die kathetergestützten Verfahren werden in einem eigenen kardiologischen Kapitel gesondert behandelt.
Chirurgisch kann heute im Rahmen eines ohnehin notwendigen Eingriffs an den Herzklappen oder den Herzkranzgefäßen eine sogenannte Vorhofablation vorgenommen werden. Hierzu werden mit speziellen Geräten über thermische Energie Narben an spezifischen Stellen des linken Vorhofs gesetzt, die die für das Vorhofflimmern verantwortlichen kreisenden elektrischen Erregungen im Herzen dauerhaft unterbinden und somit nur noch den regulären Weg der Erregung über die anatomischen Bahnen erlauben. Hiermit kann in 80 % aller Fälle bei Patienten mit gelegentlichem Vorhofflimmern eine dauerhafte Beseitigung erzielt werden. Bei Patienten mit chronischem Vorhofflimmern gelingt dies immerhin noch in 20 – 50 % der Fälle. Diese Extramaßnahme im Rahmen der Herzoperation kann unproblematisch durchgeführt werden, ist sehr risikoarm und verlängert den Eingriff nur unerheblich. Sie ist also in den ganz überwiegenden Fällen anwendbar.
Dennoch muss der Chirurg zusammen mit dem Patienten die individuelle Situation beraten. Sollten andere Gründe für eine Fortführung der Antikoagulation bestehen (z. B. schlechte linksventrikuläre Funktion) ist eine Vorhofablationsmaßnahme wenig zielführend. Auch muss bedacht werden, dass bei etwa einem Viertel der Patienten nach einer Vorhofablation eine Herzschrittmacherpflichtigkeit entsteht. Ist diese dann aber vergesellschaftet mit Sinusrhythmus überwiegen trotzdem die Vorteile bedingt durch den Verzicht auf die Antikoagulation. Besteht allerdings weiter Vorhofflimmern, überwiegen die Nachteile durch die weiter notwendige Antikoagulation und den neu eingesetzten Herzschrittmacher, der regelmäßig im Krankenhaus oder beim niedergelassenen Kardiologen kontrolliert werden und dessen Batterie nach einiger Zeit ausgetauscht werde muss.
Geräte für die epikardiale oder endokardiale Vorhofablation. Gekühlte, bipolare Radiofrequenzablation. Bei Eingriffen ohne Eröffnungsnotwendigkeit des linken Vorhofs (Bypassoperation, Aortenklappenoperation) kommt die epikardiale Zange zum Einsatz (s. Bild unten). Bei Eingriffen mit Eröffnungsnotwendigkeit (Mitralklappeneingriffe, Zweiklappeneingriffe) werden spezielle Stifte genutzt (s. Bildmitte).